Kinderwunsch bei lesbischen Paaren

Die Kostenübernahme für die Kinderwunschbehandlung für verheiratete lesbische Paare durch die gesetzlichen Krankenkassen ist noch nicht abschließend bzw. einheitlich geregelt. Sie können versuchen, eine anteilmäßige Übernahme der Behandlungskosten für eine Inseminations-, ggf. auch für eine IVF-Therapie bei der gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen.

Samenspenden

Seit dem Inkrafttreten des Samenspenderregistergesetzes (SaRegG) am 01.07.2018 behandeln wir in unserem Zentrum gleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder verheiratet sind.

Wir arbeiten mit den nachfolgenden Samenbanken zusammen:

EUROPEAN SPERM BANK

TFP Sperm Bank

Cryostore Deutschland GmbH

ERLANGER SAMENBANK

CRYOBANK-MÜNCHEN

CRYOS INTERNATIONAL