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Kosten-übernahme

 

Wer trägt die Kosten einer Kinderwunschbehandlung?

Kosten, die entstehen, um die Ursache der Kinderlosigkeit zu ermitteln, werden von den Krankenkassen in der Regel vollständig übernommen.

Die Regelungen zur Übernahme der Kosten der eigentlichen Kinderwunschbehandlung (Inseminationen bzw. IVF- oder ICSI-Therapien) sind dagegen recht unübersichtlich und werden nur unter bestimmten Voraussetzungen anteilig von den Krankenkassen gezahlt.

 

Voraussetzungen für die Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkassen

Das Paar muss verheiratet sein.

Es dürfen ausschließlich Samen und Eizellen der Ehepartner verwendet werden.

Das Alter der Frau muss zwischen 25 und 40 Jahren, das des Mannes zwischen 25 und 50 Jahren liegen.

Es muss eine ärztlich festgestellte Unfruchtbarkeit vorliegen und es müssen hinreichende Erfolgsaussichten bei einer Behandlung bestehen.

 

Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Es werden 50% der anfallenden Behandlungs- und Medikamentenkosten übernommen (nach § 27a SGB V). Manche Krankenkassen zahlen freiwillig einen höheren Anteil der Kosten, sind dazu aber nicht gesetzlich verpflichtet.

Folgende Behandlungen werden bezuschusst:

8 Behandlungszyklen einer intrauterinen Inseminationsbehandlung ohne vorherige ovarielle Stimulation

3 Zyklen einer intrauterinen Inseminationsbehandlung mit vorbereitender ovarieller Stimulationsbehandlung

3 Zyklen einer IVF- oder ICSI- Therapie

 

Leistungen der privaten Krankenkassen

Die Regelungen der privaten Krankenkassen sind sehr unterschiedlich.

Voraussetzung für eine Kostenübernahme oder Beteiligung an den Behandlungs- und Medikamentenkosten ist, dass bei dem Versicherten eine organische Ursache für die Unfruchtbarkeit gefunden wurde.

Es gilt das sogenannte „Verursacherprinzip“. Das bedeutet zum Beispiel, dass bei männlicher Sterilität die private Krankenkasse des Mannes sämtliche Kosten der Therapie übernimmt, auch wenn die Frau gesetzlich versichert ist.

Wenn bei beiden Partnern eine Einschränkung der Fruchtbarkeit vorliegt, erfolgt ggf. eine anteilige Kostenübernahme durch beide beteiligten Krankenkassen.

Je nach Versicherungsvertrag sind Altersgrenzen und Anzahl der Behandlungsversuche unterschiedlich geregelt.

Es ist auf jeden Fall ratsam, sich schon vor Behandlungsbeginn über die Details der Kostenübernahme und Antragstellung bei den jeweiligen Krankenkassen zu informieren. Die weiteren Schritte wie z.B. die Erstellung eines Kostenplans und Zusammenstellung notwendiger Untersuchungsbefunde regeln wir dann gemeinsam.